Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
PDF-SERVICE: OnlineBücher & eBooks für den öffentlichen Dienst/Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können Sie mind. zehn Taschenbücher als eBooks herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst. Die OnlineBücher und eBooks kann man herunterladen, ausdrucken u.lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzeses von Sachsen-Anhalt
§ 59 Befreiung von Amtshandlungen gegen sich selbst und gegen andere
(1) Der Beamte ist von Amtshandlungen zu befreien, die sich gegen ihn selbst oder einen Angehörigen richten würden.
(2) Angehörige im Sinne des Absatzes 1 sind Personen, zu deren Gunsten dem Beamten wegen familienrechtlicher Beziehungen im Strafverfahren das Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
(3) Gesetzliche Vorschriften, nach denen der Beamte von einzelnen Amtshandlungen ausgeschlossen ist, bleiben unberührt.