Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Sachsen-Anhalt gelten die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Eine aktuelle Fassung des sachsen-anhaltinischen Personalvertretungsgesetzes finden Sie hier:
Stand: 20. Juli 2010
Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Errichtung von Personalvertretungen
§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 7 Vertretung der Dienststelle
§ 9 Übernahme von Auszubildenden
§ 15 Sondervorschrift für die Wählbarkeit
§ 16 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
§ 18 Abweichende Sitzverteilung und wahlgruppenfremde Beschäftigte
§ 20 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 21 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Dienststellenleitung
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 24 Wahlschutz und Wahlkosten
§ 25 Wahlperiode; Beginn und regelmäßiges Ende der Amtszeit
§ 26 Wahlen außerhalb der Wahlperiode
§ 26a Neubildung und Umbildung von Körperschaften und Dienststellen
§ 27 Wahlanfechtung; Ausschluss und Auflösung
§ 28 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
§ 32 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 33 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 34 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten
§ 35 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
§ 37 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen
§ 38 Teilnahme weiterer Personen
§ 41 Sprechstunden und Betreuung
§ 45 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 48 Einberufung; Tätigkeitsbericht
§ 50 Aufgaben der Personalversammlung
§ 51 Teilnahme weiterer Personen
§ 53 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Stufenvertretungen
§ 55 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung des Gesamtpersonalrates
§ 56 Regelmäßige Gespräche; Friedenspflicht
§ 57 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 58 Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes; Wahrung der Vereinigungsfreiheit
§ 59 Beteiligung bei Unfallverhütung
§ 61 Umfang und Durchführung der Mitbestimmung
§ 62 Verfahren bei Nichteinigung
§ 64 Verfahren der Einigungsstelle
§ 65 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 66 Mitbestimmung in Angelegenheiten der Beamten
§ 67 Mitbestimmung in Angelegenheiten der Arbeitnehmer
§ 68 Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte
§ 69 Mitbestimmung in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten
§ 70 Abschluss von Dienstvereinbarungen; Vorrang von Tarifverträgen
§ 71 Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates
§ 73 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 74 Zahl der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 75 Wahlverfahren; Amtszeit; Vorsitz
§ 80 Polizeidienststelle, Stufenpersonalrat, Polizeihauptpersonalrat
§ 81 Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte in der Grundausbildung und in der weiteren Ausbildung
§ 82 Personalvertretung für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes
§ 85 Beschäftigte im Vorbereitungsdienst für Lehrämter
§ 86 Lehrerbezirkspersonalräte beim Landesverwaltungsamt
§ 95 Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes
§ 97 Beteiligung des Personalrates
§ 99 Wissenschaftliche Einrichtungen
§ 100 Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 102 Verweisung auf andere Gesetze