Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt: § .33 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen

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§ 33 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen

Die Sitzungen des Personalrates sind nicht öffentlich. Die Sitzungen finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Personalrat hat bei der Anberaumung seiner Sitzungen auf die dienstlichen Erfordernisse und die Verteilung und Lage der Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Mitgliedern Rücksicht zu nehmen. Die Dienststellenleitung ist vom Zeitpunkt der Sitzung rechtzeitig zu verständigen.


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