Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt: § .35 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Sachsen-Anhalt

§ 35 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit

(1) Der Personalrat beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

(2) Der Personalrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.

(3) An der Beratung und Abstimmung über Angelegenheiten, die die persönlichen Interessen eines Mitglieds des Personalrates unmittelbar berühren, nimmt dieses Mitglied nicht teil. In diesem Fall nimmt das Ersatzmitglied teil. Das gleiche gilt für sonstige Beschäftigte, die an den Sitzungen des Personalrates teilnehmen.

(4) In personellen Angelegenheiten kann der Personalrat betroffenen Beschäftigten Gelegenheit zur Äußerung geben. In diesem Fall verlängern sich die entsprechenden Fristen um eine Woche. Auf die dienstlichen Verhältnisse ist dabei Rücksicht zu nehmen.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Sachsen-Anhalt

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um den Brocken oder das Schloss Wernigerode in Sachsen-Anhalt.  



mehr zu: Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-sachsen-anhalt.de © 2024