Besoldung Sachsen-Anhalt
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt: § .26 Wahlen außerhalb der Wahlperiode

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Sachsen-Anhalt

§ 26 Wahlen außerhalb der Wahlperiode

(1) Der Personalrat ist außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes neu zu wählen, wenn

1. mit Ablauf von 30 Monaten, vom Tage der Wahl gerechnet, die Anzahl der Wahlberechtigten um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist,

2. die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrates auch nach Eintreten der Ersatzmitglieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist,

3. der Personalrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,

4. die Wahl rechtskräftig angefochten worden ist oder

5. der Personalrat durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nrn. 1 bis 3 nimmt der bisher bestehende Personalrat die Aufgaben bis zur Neuwahl wahr.

(3) Ist eine in der Dienststelle vorhandene Gruppe, die bisher im Personalrat vertreten war, durch kein Mitglied des Personalrates mehr vertreten, so wählt diese Gruppe neue Mitglieder. Der Personalrat bestellt den Wahlvorstand.


mehr zu: Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt
  Startseite | www.besoldung-sachsen-anhalt.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann