Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Sachsen-Anhalt
§ 51 Teilnahme weiterer Personen
(1) Die Dienststellenleitung ist unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig einzuladen. Ihr ist in der Personalversammlung das Wort zu erteilen. An Versammlungen, die auf ihren Wunsch einberufen sind oder zu denen sie gemäß Tagesordnung ausdrücklich eingeladen ist, hat sie teilzunehmen.
(2) Beauftragte aller in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbände und der Arbeitgebervereinigung, der die Dienststelle angehört, sind berechtigt, mit beratender Stimme an der Personalversammlung teilzunehmen. Sie können Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung beantragen. Der Personalrat hat die Einberufung der Personalversammlung den in Satz 1 genannten Gewerkschaften, Berufsverbänden und der Arbeitgebervereinigung rechtzeitig unter Übersendung der Tagesordnung und Angabe des Ortes mitzuteilen.
(3) An der Personalversammlung können Beauftragte der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Stufenvertretungen, des Gesamtpersonalrates und der Haupt-, Bezirks- und Gesamtschwerbehindertenvertretung beratend teilnehmen. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Der Personalrat oder die Personalversammlung können die Anhörung von Sachverständigen beschließen.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Sachsen-Anhalt Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um den Brocken oder das Schloss Wernigerode in Sachsen-Anhalt. |