Besoldung Sachsen-Anhalt
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Landesbeamtengesetz von Sachsen-Anhalt: § .10 Zuständigkeiten

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzeses von Sachsen-Anhalt

§ 10 Zuständigkeiten

(1) Der Ministerpräsident ist zuständig für die Ernennung und Entlassung der unmittelbaren Landesbeamten einschließlich deren Versetzung in den Ruhestand. Er kann die Ausübung dieser Befugnisse auf andere Stellen übertragen.
(2) Für die nicht in Absatz 1 genannten dienstrechtlichen Maßnahmen ist der unmittelbare Dienstvorgesetzte zuständig, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
(3) Die dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten obliegenden Zuständigkeiten kann die oberste Dienstbehörde durch allgemeine Anordnung dem höheren Dienstvorgesetzten übertragen oder sich vorbehalten.
(4) Die mittelbaren Landesbeamten werden von der obersten Dienstbehörde ernannt, entlassen und in den Ruhestand versetzt, soweit durch Gesetz, Verordnung oder Satzung nichts anderes bestimmt ist. Für die nicht in Satz 1 genannten dienstrechtlichen Maßnahmen ist der unmittelbare Dienstvorgesetzte zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.


mehr zu: Landesbeamtengesetz
  Startseite | www.besoldung-sachsen-anhalt.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann